Wir bilden aus:


Klasse B

  • Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
  • Kfz mit zulässiger Gesamtmasse maximal 3,5 t
  • Maximal 8 Sitzplätze und Fahrersitz
  • Anhänger zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von maximal 3,5 t und zulässige Gesamtmasse Anhänger maximale Leermasse des ziehenden Fahrzeuges
  • Diese Klasse beinhaltet automatisch die Kl. L, M und S.
  • Anmeldung für "Begleitendes Fahren" frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag.

 

 Anforderungen an die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens fünf Jahre PKW-Führerschein
  • Nicht mehr als drei Punkte in Flensburg



Klasse BE

  • Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
  • Vorbesitz der Kl. B erforderlich
  • Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse und Kombination, die nicht unter Kl. B fällt.



Klasse M

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder maximal 50 cm³
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

 



Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkrafträder
  • Maximal 125 cm³
  • Maximal 11 KW
  • Unter 18 Jahre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt
  • Diese Klasse beinhaltet automatisch die Kl. M.



Klasse A (beschränkt)

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Krafträder, maximal 25 KW
  • Leergewicht mindestens 6,25 kg/KW
  • Einschluss: Kl. A1 und M

Klasse A (unbeschränkt)

  • Direkterwerb mit 25 Jahren oder nach zwei Jahren Vorbesitz der Kl. A beschränkt.
  • Alle Krafträder



Klasse L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 32 km/h
  • Mit Anhänger maximal 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungszeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h



Kl. S (Ausbildung erfolgt nur mit eigenem gestelltem Fahrzeug)

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Maximal 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Maximal 4 KW bei Kfz mit anderem Antrieb (Diesel / Elektro)
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichkraftfahrzeugen maximal 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen



Mofa

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Mofa bis 25 km/h
  • Maximal Drehzahl 4800 U/Min.
  • Einsitzig (Kindersitz erlaubt)
  • Prüfbescheinigung erforderlich (keine Fahrerlaubnis)