Unterricht

Wann, wie, wie oft, wohin..? Alle Fragen rund um unseren Unterricht werden hier beantwortet.
Fahrzeuge

Natürlich ist es wichtig zu wissen, auf welchen Fahrzeugen die unterschiedlichen Fahrten abgehalten werden. Darum haben wir hier die Übersicht über unseren aktuellen Fuhrpark zusammengestellt. ...zu den Fahrzeugen
Unser Team

Wer bei uns was ausbildet und wer für welche Sparte zuständig ist, kann man hier erfahren.
Führerschein mit 17

Hier gibt es alle Infos zum begleiteten Fahren ab 17.
Wir bilden aus:
Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
- Kfz mit zulässiger Gesamtmasse maximal 3,5 t
- Maximal 8 Sitzplätze und Fahrersitz
- Anhänger zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von maximal 3,5 t und zulässige Gesamtmasse Anhänger maximale Leermasse des ziehenden Fahrzeuges
- Diese Klasse beinhaltet automatisch die Kl. L, M und S.
- Anmeldung für "Begleitendes Fahren" frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag.
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens fünf Jahre PKW-Führerschein
- Nicht mehr als drei Punkte in Flensburg
Klasse BE
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
- Vorbesitz der Kl. B erforderlich
- Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse und Kombination, die nicht unter Kl. B fällt.
Klasse M
- Mindestalter 16 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder maximal 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Klasse A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder
- Maximal 125 cm³
- Maximal 11 KW
- Unter 18 Jahre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt
- Diese Klasse beinhaltet automatisch die Kl. M.
Klasse A (beschränkt)
- Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder, maximal 25 KW
- Leergewicht mindestens 6,25 kg/KW
- Einschluss: Kl. A1 und M
Klasse A (unbeschränkt)
- Direkterwerb mit 25 Jahren oder nach zwei Jahren Vorbesitz der Kl. A beschränkt.
- Alle Krafträder
Klasse L
- Mindestalter 16 Jahre
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 32 km/h
- Mit Anhänger maximal 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungszeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
Kl. S (Ausbildung erfolgt nur mit eigenem gestelltem Fahrzeug)
- Mindestalter 16 Jahre
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Maximal 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Maximal 4 KW bei Kfz mit anderem Antrieb (Diesel / Elektro)
- Leermasse bei vierrädrigen Leichkraftfahrzeugen maximal 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- Mofa bis 25 km/h
- Maximal Drehzahl 4800 U/Min.
- Einsitzig (Kindersitz erlaubt)
- Prüfbescheinigung erforderlich (keine Fahrerlaubnis)