Klassen
Hier findet Ihr alle Klassen, die wir ausbilden, also alle Fahrzeug-Möglichkeiten, die Ihr bei uns habt und lernen könnt. Zu den Klassen.
Unterricht

Wann, wie, wie oft, wohin..? Alle Fragen rund um unseren Unterricht werden hier beantwortet.
Unser Team

Wer bei uns was ausbildet und wer für welche Sparte zuständig ist, kann man hier erfahren.
Fahrzeuge

Natürlich ist es wichtig zu wissen, auf welchen Fahrzeugen die unterschiedlichen Fahrten abgehalten werden. Darum haben wir hier die Übersicht über unseren aktuellen Fuhrpark zusammengestellt. ...zu den Fahrzeugen
Bei uns - Führerschein mit 17

Im Rahmen des Modellversuchs sind Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ab dem 01.10.2006 möglich. Hierfür muss ein Mindestalter von 16 ½ Jahren erreicht sein. Die Regelungen gelten, nach Straßenverkehrsgesetz (STVG), zur Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE. In Hessen müssen die Antragsteller für das Programm "Begleitetes Fahren ab 17" ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
Warum eigentlich Autofahren ab 17?
Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrerfahrung ist zumeist die Ursache.
Damit die Sicherheit den jungen Fahranfängern zugute kommt, sollen sie sich durch das Programm "Begleitetes Fahren ab 17" Erfahrung verschaffen können.
Der Grundgedanke ist: Mehr Fahrpraxis - mehr Routine - weniger Unfälle.
Man sollte während der Phase des begleiteten Fahrens so viel fahren wie möglich, mindestens 2.000 bis 5.000 km.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Probezeit ab bestandener Prüfung läuft.
Desweiteren sind die Fahrerlaubnisklassen M, L und S automatisch mit eingeschlossen, diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung geführt werden.
Wer darf fahren, wer begleiten?
Der 17-Jährige darf nach bestandener Prüfung bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren. Danach bekommt er den richtigen Kartenführerschein ausgehändigt.
Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig. Sie gilt nicht im Ausland.
Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind beim Fahren immer mitzuführen.
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre einen PKW-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Während der Begleitfahrt müssen sie ihre Identität nachweisen und den Führerschein vorzeigen können.
Desweiteren ist der Kraftfahrzeugversicherung mitzuteilen, welches Fahrzeug für den Modellversuch genutzt wird.
Weitere Fragen?
Selbstverständlich stehen wir zu Fragen rund um den Führerschein ab 17 gerne zur Verfügung. Außerdem gibt es mehr Informationen unter
www.fuehrerschein.ab17.info