Der sichere Weg zum Führerschein.

Ausbildung

Sichere und fundierte Ausbildung von A-Z. Alle Informationen rund um die Ausbildung, die Klassen, Fahrzeuge, etc. gibt es hier.

Klasse B/ B197

  • Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ *
  • Kfz mit zulässiger Gesamtmasse maximal 3,5 t
  • Maximal 8 Sitzplätze und Fahrersitz
  • Anhänger zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von maximal 3,5 t
    Einschluss: Kl. L und AM
  • Anmeldung für „Begleitendes Fahren“ frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag.
  • B197: Prüfung auf Automatik ablegen und ohne Beschränkung Schaltwagen fahren, durch einen Nachweis der Schaltkompetenz. Alles weitere erfahrt ihr bei uns!

Klasse BE

  • Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ *
  • Vorbesitz der Kl. B erforderlich
  • Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg zG des Anhängers

Klasse B96

  • Kfz der Kl. B mit Anhänger über 750 kg zG
  • und Fahrzeugkombination über 3.500kg zG,
  • aber nicht mehr als 4.250kg zG.

Klasse L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
  • Mit Anhänger maximal 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungszeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h

*Anforderungen an die Begleitperson:

Mindestens 30 Jahre alt

Mindestens fünf Jahre PKW-Führerschein

Nicht mehr als ein Punkt in Flensburg

Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkrafträder
  • Maximal 125 cm³
  • Maximal 11 KW
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Räder und einem Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, sowie einer Leistung von max. 15 kW
  • Einschluss: Kl. AM

Klasse A2 (beschränkt)

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Krafträder, maximal 35 KW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Einschluss: Kl. A1 und AM
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW abgeleitet

Klasse A (unbeschränkt)

  • Direkterwerb mit 24 Jahren.
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes
  •  Alle Krafträder
  • Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Räder  und einer Leistung von über 15 kW
  • Einschluss: Kl. AM, A1, A2

Klasse AM

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder maximal 50 cm³
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

 

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Maximal 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Maximal 4 KW bei Kfz mit anderem Antrieb (Diesel / Elektromotor)
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen maximal 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen

Mofa

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Mofa bis 25 km/h
  • Maximal Drehzahl 4800 U/Min.
  • Einsitzig (Kindersitz erlaubt)
  • Prüfbescheinigung erforderlich (keine Fahrerlaubnis)
  • Der Gesetzgeber schreibt neben der Theorieausbildung, auch 2 Fahrstunden vor!

Führerschein mit 17

Bei uns – Führerschein mit 17

Hierfür muss ein Mindestalter von 16 ½ Jahren erreicht sein.

Warum eigentlich Autofahren ab 17?

Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrerfahrung ist zumeist die Ursache.
Damit die Sicherheit den jungen Fahranfängern zugute kommt, sollen sie sich durch das Programm „Begleitetes Fahren ab 17“ Erfahrung verschaffen können.
Der Grundgedanke ist: Mehr Fahrpraxis – mehr Routine – weniger Unfälle.
Man sollte während der Phase des begleiteten Fahrens so viel fahren wie möglich, mindestens 2.000 bis 5.000 km.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Probezeit ab bestandener Prüfung läuft.
Desweiteren sind die Fahrerlaubnisklassen AM und L automatisch mit eingeschlossen, diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung geführt werden.

*Wer darf fahren, wer begleiten?

Der 17-Jährige darf nach bestandener Prüfung bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren. Danach bekommt er den richtigen Kartenführerschein ausgehändigt.
Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig. Sie gilt nicht im Ausland.
Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind beim Fahren immer mitzuführen.
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre einen PKW-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.
Während der Begleitfahrt müssen sie ihre Identität nachweisen und den Führerschein vorzeigen können.
Desweiteren ist der Kraftfahrzeugversicherung mitzuteilen, welches Fahrzeug für den Modellversuch genutzt wird.

Weitere Fragen?

Selbstverständlich stehen wir zu Fragen rund um den Führerschein ab 17 gerne zur Verfügung.

Anmeldung

Montag

ab 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Unterricht

Montags

19:00 bis 21:15 Uhr

Wir bieten einen modernen Multimedia-Unterricht, unter anderem über ein PC-Programm mit Bildern, Filmen, 3-D-Animationen; sowie Lernkontrollen. Für Eure optimale Vorbereitung auf die Theorie-Prüfung haben wir ein internetfähiges PC-Programm mit geführten Lernweg, das mit kostenloser App verfügbar ist.

Kontakt

Telefon

06694 - 7577

Fahrschule Wennerhold

Inhaber Thomas Wennerhold
Niederrheinische Straße 31, 34626 Neukirchen